Die Zwettler Stadtämter in der Frühen Neuzeit

Um die innere Verwaltung der Stadt zu organisieren, aber auch um möglichst große Teile der Bürgerschaft in obrigkeitliche Entscheidungen einzubinden, entstanden bereits im Mittelalter in den Städten verschiedene Stadtämter mit vielfältigen Aufgaben und unterschiedlicher Gewichtung. Diese Ämter waren großteils unbezahlt, sie konnten sowohl von Ratsbürgern als auch von „einfachen“ Bürgern ausgeübt werden. Viele dieser Ämter wurden kollegial besetzt, wofür sowohl der mit dem Amt verbundene Arbeits- und Zeitaufwand als auch die angestrebte gegenseitige Kontrolle Ursache gewesen sein können. Die Vergabe der Ämter war ausschließlich Angelegenheit der Bürger, der Stadtherr mischte sich dabei nicht ein. Ob bei der Wahl der Kandidaten für ein bestimmtes Amt besondere Qualifikationen ausschlaggebend waren, lässt sich nicht dezidiert sagen, ist aber wohl anzunehmen. Da auch ein gewisser cursus honorum festzustellen ist - junge Bürger begannen meist mit einem sozial nieder rangierenden Amt und stiegen dann zu verantwortungsvolleren Tätigkeiten auf - gab man den Amtsinhabern die Chance, Erfahrungen zu sammeln und an der Aufgabe zu reifen. Wie aber einzelne Konflikte und Beschwerden erkennen lassen, kam es gelegentlich auch zu Fehlbesetzungen.
Die Zahl der Stadtämter und deren Aufgabenbereiche wurden natürlich immer wieder den aktuellen Anforderungen angepasst. Nur wenige blieben während der gesamten Frühen Neuzeit bestehen, wie etwa das Amt des Kämmerers, Spitalmeisters oder Brauherrn. Manche Ämter wurden im Laufe der Zeit gegen vereinbarte Beträge verpachtet und sanken so zu „Gefällen“ ab, also zu mehr oder weniger regelmäßigen Einnahmeposten für das Kammeramt.

Aus: Friedel MOLL, Martin SCHEUTZ und Herwig WEIGL, Leben und Regulieren in einer kleinen Stadt. Drei Beiträge zu Kommunikation, Fürsorge und Brandgefahr im frühneuzeitlichen Zwettl, NÖ. = Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich Bd. 32 (St. Pölten 2007).

Die Zwettler Stadtämter und ihre Inhaber in den Jahren 1553-1563